Aktuelle Corona Schutzverordnung
Achtung bitte beachten
Ab Dienstag, 28.12.2021, gilt eine neue Corona Schutzverordnung in NRW. Sie ist gültig bis zum 12.01.2022 und hier zu finden:
Aufgrund der zunehmenden Infektionsgefährdung durch die Omikron-Variante des Corona-Virus sind für den Sport folgende Beschränkungen vorgenommen worden:
1. Sport im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen gilt, dass nur immunisierte Personen teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
2. Sport drinnen 2G+
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich die 2G+-Regelung. Das heißt, es dürfen nur immunisierte Personen teilnehmen (geimpft/genesen), die darüber hinaus noch über einen aktuell gültigen Testnachweis verfügen (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt). Für Training und Wettkampfsport in offiziellen Ligen gilt wie vorher, dass sich nicht immunisierte Sportler*innen durch einen aktuellen PCR-Test (max. 48 Std. alt) freitesten lassen können.
3. Kinder und Jugendliche
- Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen gleichgestellt.
- Im Zeitraum der Schulferien vom 27.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 sind Schüler*innen nicht mehr automatisch immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass sie bei der gemeinsamen Sportausübung, wenn sie noch nicht vollständig immunisiert sind, einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt; PCR-Test max. 48 Std. alt) benötigen.
4. ÜL/Trainer/Helfer
Für die oben genannte Gruppe gilt 2 G. ÜL und Trainer sind angewiesen die o.a. Regeln zu Beginn der Übungsstunden zu kontrollieren. Teilnehmer, die die Bedingungen nicht erfüllen sind vom Trainingsbetrieb auszuschließen.
Es besteht Maskenpflicht gem. §3 der Corona-Schutzverordnung NRW
Wir bitten, diese Regeln streng einzuhalten.
Der Vorstand