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Widerruf gem. §356a BGB

Mit Wirkung vom 19. Juni 2026 bieten wir Dir hier die Möglichkeit zum Widerruf gem. § 356a BGB. Beachte hierbei folgende Fälle:

  1. Online-Beitritt 

    Der reine Antrag auf Mitgliedschaft über ein Online-Portal kann, wenn eine Gegenleistung vorhanden ist, unter die Vorschrift des § 356a BGB fallen und eine Pflicht zur Bereitstellung des Widerrufsbuttons auslösen. In den meisten Fällen ist dies aber lediglich eine körperliche Mitgliedschaft und kein Austausch von Waren und Dienstleistungen, sodass der § 356a BGB keine Anwendung findet. 

     

  2. Buchung von Kursen & Workshops

    Ist die Buchung von Kursen und Workshops online möglich, ist ein Widerrufsbutton bereit zu stellen, wenn die Kurse und Workshops nicht zu den Ausnahmetatbeständen gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB gehören. Danach besteht kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn für die Leistung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.

     

  3. Digitale Angebote und Plattformen 

    Merchandise, digitale Tickets und Dauerkarten sowie Live-Streaming und Vereins-TV, all dies wird über eine Online-Plattform durch Vereine für Verbraucher zur Verfügung gestellt. Bei allem erfolgt der Vertragsschluss ausschließlich über das Fernabsatzgeschäft und eröffnet somit den Anwendungsbereich für den neuen § 356a BGB.  Auch in diesem Fall ist daher ein Widerrufsbutton einzufügen, es sei denn, das Widerrufsrecht ist nach den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. § 312g Abs. 2 BGB).

 

Widerruf vs. Kündigung:

Der Widerruf betrifft Verträge, die online, am Telefon oder beispielsweise an der Haustür geschlossen wurden. Er schützt Verbraucher:innen vor unüberlegten Entscheidungen und erleichtert die Rückgabe unerwünschter oder nicht passender Waren. Beim Widerruf wird der Vertrag vollständig rückgängig gemacht. Das bedeutet: Beide Seiten müssen die bereits erhaltenen Leistungen zurückgeben. 

 

Eine Kündigung betrifft hingegen vor allem laufende Verträge, etwa Abonnements oder andere dauerhafte Vertragsverhältnisse. 
Bei der Kündigung des Vertrages, endet dieser in der Regel erst zu dem Zeitpunkt, der vertraglich vorgesehen ist. D.h. wenn Du Deine Mitgliedschaft beenden möchtest, nutze bitte die Menüoption "Nachricht an die Mitgliederverwaltung", um die Mitgliedschaft zum nächst möglichen Termin zu kündigen.

 

Achtung:

Widerrufe, die sich auf Bestellungen aus dem Teamshop des TV-Krombach 1960 e.V. in Kooperation mit der Firma Sport Schulze GmbH/ Fa. Jako AG beziehen, müssen im Teamshop widerrufen werden! Der Widerrufsbutton befindet sich in der Fußzeile der Teamshopseite, unten rechts.  Link zum Teamshop

 

Da wir keine personifizierten Kunden-/Mitgliederkonten mit Bestelldaten führen, nenne uns im Folgenden bitte Deinen Namen/ Kontaktdaten unter dem Du eine Ware oder Dienstleistung bei uns gekauft hast, sowie den Sachverhalt, den Du widerrufen möchtest. Bitte beachte neben den Bedingungen in unserer Satzung auch ggf. die speziellen AGB für die getätigte Bestellung.

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