Beitragsordnung des TV Krombach 1960 e.V.
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder über die Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2. Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge sind Jahresbeiträge. Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des Beschlussjahres in Kraft.
3. Der Jahresbeitrag beträgt für
- passive Mitglieder 40,00 €
- Kinder (bis einschl. 14 Jahre) 35,00 €
- Jugendliche (bis einschl. 18 Jahre) 45,00 €
- Erwachsene 60,00 €
- Familien (mit Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre) 130,00 €
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Zusatzbeitrag Nutzung Fitnessgarten 40,00€
4. Bei der Berechnung der Beitragshöhe für die jeweilige Altersstufe wird das im Geschäftsjahr erreichbare Alter zugrunde gelegt.
5. Bei Vereinseintritt im 1. Halbjahr ist der volle, im 2. Halbjahr der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
6. Über Stundung oder Erlass von Beiträgen entscheidet der Vorstand auf Antrag des Mitgliedes
7. Bei Veränderung der persönlichen Daten ist die Mitgliederverwaltung umgehend zu informieren. Bei zurückbelasteten SEPA-Lastschriften wegen nicht weitergegebener Veränderungen (Bankverbindung, Adresse, etc.) oder Rückbelastungen mangels Deckung belasten wir die uns durch das Kreditinstitut belasteten Kosten an das Mitglied weiter.
8. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages (Jahresbeitrag) erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren am Ende des 1. Quartals eines Jahres, im Jahre einer Beitragsänderung jedoch erst nach deren vereinsinterner Bekanntmachung.
9. Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02. Februar 2019 in Kraft.