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Beitragsordnung des TV Krombach 1960 e.V.

 

1.   Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten der Pflichten der Mitglieder über die Ent­rich­tung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Be­standteil der Beitritts­erklärung.

2.   Die Mitgliedsbeiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. Die Beiträge sind Jahres­beiträge. Die festgesetz­ten Bei­träge treten zum 1. Januar des Beschlussjahres in Kraft.

3. Der Jahresbeitrag beträgt für
- passive Mitglieder 40,00 €

- Kinder (bis einschl. 14 Jahre) 35,00 €
- Jugendliche (bis einschl. 18 Jahre) 45,00 €
- Erwachsene 60,00 €
- Familien (mit Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre) 130,00 €

- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

- Zusatzbeitrag Nutzung Fitnessgarten 40,00€

4.   Bei der Berechnung der Beitragshöhe für die jeweilige Alters­stufe wird das im Geschäfts­jahr erreich­bare Alter zugrunde gelegt.

5.   Bei Vereinseintritt im 1. Halbjahr ist der volle, im 2. Halbjahr der halbe Jahres­beitrag zu ent­richten.

6.   Über Stundung oder Erlass von Beiträgen entscheidet der Vor­stand auf Antrag des Mit­glie­des

7.   Bei Veränderung der persönlichen Daten ist die Mitgliederverwaltung umgehend zu infor­mie­ren. Bei zurückbelasteten SEPA-Lastschriften wegen nicht weitergegebener Verän­derungen (Bankverbindung, Adresse, etc.) oder Rückbelastungen mangels Deckung be­lasten wir die uns durch das Kreditinstitut belasteten Kosten an das Mitglied weiter.

8.   Der Einzug des Mitgliedsbeitrages (Jahresbeitrag) erfolgt per SEPA-Lastschriftverfah­ren am Ende des 1. Quartals ei­nes Jahres, im Jahre einer Beitragsänderung jedoch erst nach deren vereins­inter­ner Be­kanntmachung.

9.   Diese Beitragsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederver­sammlung vom 02. Februar 2019 in Kraft.