Datenschutzordnung des TV Krombach 1960 e.V.
Datenschutzordnung vom 21. 02. 2019
Präambel
Der TV Krombach 1960 e. V. achtet den Datenschutz in besonderem Maße und beachtet die gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Alle Organmitglieder und Funktionsträger des Vereins haben diese Regelungen und diese Datenschutzordnung zu beachten. Insbesondere ist es allen Organmitgliedern und Funktionsträgern untersagt, gespeicherte Daten an Dritte weiterzugeben, ohne dass dies erlaubt ist. Auch die Mitglieder des Vereins haben die genannten datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
Der TV Krombach 1960 e. V. verarbeitet personenbezogene Daten nur, wenn eine Einwilligung vorliegt (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO) oder wenn es im Rahmen der Mitgliedschaft erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 b (DSGVO).
Zuständigkeiten
Zuständig für alle Fragen des Datenschutzes ist der Vorsitzende der Vereins, Hans Martin Steinseifer, Herrenwiese 3, 57223 Kreuztal, , Tel. 02732 80386.
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist für Nordrhein-Westfalen der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Kavalleriestr. 2 – 4, 40213 Düsseldorf, Tel. 0211 38424-0
Überblick über Verarbeitung der Daten
Facebook / Internet
Der TV Krombach nutzt für seine Öffentlichkeitsarbeit Facebook und die Internetseite www.tv-krombach.de. Hier werden neben allgemeinen Informationen auch Fotos von geselligen Zusammenkünften, Sportveranstaltungen und Festen aufgenommen. Wenn Mitglieder mit einer solchen Veröffentlichung nicht einverstanden sind, können sie dieser jederzeit widersprechen.
Mitgliederverzeichnis
Um einen Austausch unter den Mitgliedern zu fördern, veröffentlicht der TV Krombach 1960 e. V. jedes Jahr ein aktuelles Mitgliederverzeichnis. In diesem können neben dem Namen auch die Kontaktdaten (Anschrift, Telefon-Nr., E-Mail-Adresse sowie Beitrittsdatum und Geburtsdatum aufgenommen werden. Mitglieder, die mit einer solchen Veröffentlichung nicht einverstanden sind, können dieser jederzeit widersprechen.
Vereinszeitung / Pressearbeit
Der TV Krombach 1960 e. V. erstellt zweimal jährlich eine Vereinszeitung. Über wichtige Vereinsereignisse wird in der regionalen Presse berichtet. Neben den bei den unter Internet und Mitgliederverzeichnis bereits genannten Daten bzw. Fotos werden hier unter anderem Jubiläen, runde Geburtstage, besondere Auszeichnung etc. veröffentlicht.
Recht auf Berichtigung und Löschung
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Verein Änderungen ihrer Anschrift und der Bankverbindung unverzüglich mitzuteilen. Die Mitglieder haben das Recht, vom Verein unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.
Im Falle des Widerrufs der Einwilligung haben die Mitglieder das Recht auf Löschung Ihrer Daten, soweit rechtliche Gründe nicht entstehen. Für die Dauer der Mitgliedschaft ist die Verarbeitung aus Gründen der Mitgliederverwaltung (Art. 6 Abs. 1b DSGVO) erforderlich. Nach Ende der Mitgliedschaft sind die Daten aus steuerrechtlichen Gründen (§ 147 AO) für die Dauer von 10 Jahren aufzubewahren.
Weitergabe an Dritte
Der Verein gibt derzeit keine personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Sollte dies z.B. für die Versicherung von Mitgliedern, für den Versand der Vereinszeitschrift, für Meldungen an Verbände etc. erforderlich werden, ist das hier entsprechend aufzuführen.
Beschwerderecht
Mitglieder haben als betroffene Personen nach Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO verstößt. Die Beschwerde kann bei der Aufsichtsbehörde eingereicht werden, die für den gewöhnlichen Aufenthaltsort des Mitglieds oder dem Ort des mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.
Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Vorstand in seiner Sitzung am 21.02.2019 beschlossen und tritt am 02.02.2019 in Kraft. Bisherige Datenschutzordnungen verlieren ihre Gültigkeit.